AGB´s - Strandhotel Bene GmbH

AGB´s

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Strandhotel Bene GmbH
Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrags und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des DEHOGA zu beachten.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder bereitgestellt worden ist. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    – die Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten
    – die Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für das Hotelzimmer zu bezahlen
  3. Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung eines vorbestellten Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Schadenersatz ist begrenzt auf die Höhe des gezahlten Mietzins und unmittelbare materielle Schäden. Bei höherer Gewalt ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  4. Das Hotel ist berechtigt vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Überweisung oder Kreditkartengarantie zu verlangen.
  5. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
  6. Bei zu später Stornierung oder bei Nichtanreise am Anreisetag werden 80 % des Gesamtreisepreises in Rechnung gestellt.
    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  7. In der Nebensaison sowie in der Zwischensaison – Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Oktober, November, Dezember (außer Silvester) ist eine kostenfreie Stornierung der Reservierung bis 14 Tage vor Anreise möglich.
    In der Hauptsaison – Juli, August, September ist eine kostenfreie Stornierung der Reservierung bis 21 Tage vor Anreise möglich. Diese Regelung gilt auch bei Feiertagen.
    – Stornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.
  8. Bei Nichtanreise am Anreisetag, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotel eingesparten Leistungen. Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 BGB). Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt gibt es nicht. Auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen, etc. entbinden nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen.
  9. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 6 errechneten Betrag zu zahlen.
  10. Ausgenommen von Einsparungs- und Erstattungsansprüchen sind die letzten 2 Tage vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes bei vorzeitiger Abreise.
  11. Die vorreservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.
  12. Haustiere sind auf Anfrage (kostenpflichtig mit € 15,– pro Tier und Nacht) erlaubt. Es besteht Leinenpflicht im gesamten Hotel. Im Frühstücksrestaurant haben wir aufgrund des offenen Buffets extra Tische in unserer Lounge für Gäste mit Hunden reserviert.
  13. Alle genannten Preise beinhalten die derzeit gültigen Mehrwertsteuern. Im Falle einer MwSt.-Erhöhung behält sich das Hotel eine entsprechende Preiserhöhung vor. Die Leistungen sind direkt bei Abreise zu zahlen.
  14. Die Preislisten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Irrtümer und Auslassungen sind vorbehalten. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren die bisherigen ihre Gültigkeit.
  15. Gerichtsstand ist Oldenburg/Holstein.